Das Tragen einer FFP2-Maske oder KN95-Maske ist bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin und Brandenburg aktuell Pflicht. An Haltestellen und an Bahnhöfen sowie für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren gilt die medizinische Maskenpflicht. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Menschen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund- und Nasenschutz tragen dürfen, sind von der Pflicht ausgenommen.
Wo kein Abstand gehalten werden kann, sind Masken ein wirksames Mittel, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Um größtmögliche Sicherheit bei der Fahrt in Bus und Bahn zu gewährleisten, müssen sich Fahrgäste in den nächsten Wochen auf häufigere Kontrollen einstellen. Die zuständigen Verkehrsunternehmen kontrollieren mit Unterstützung der Behörden an gemeinsamen Kontrolltagen die Einhaltung der aktuellen Regelungen in beiden Ländern: neben der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gehört dazu auch der Nachweis, entweder geimpft, getestet oder genesen zu sein (3 G-Regel).
Es wird empfohlen, sich regelmäßig über die neuen Bestimmungen in den jeweiligen Ländern zu informieren: brandenburg.de | berlin.de | vbb.de/corona